FAQs - Häufig gestellte Fragen zu Behandlungen in unserer Fachpraxis für Kieferorthopädie Hannover

FAQ: FRAGEN UND ANTWORTEN

Häufige Fragen zu unseren kieferorthopädischen Behandlungen in Hannover

Die Extraktion von bleibenden Zähnen beinhaltet große Risiken für den Gesamtorganismus. Obwohl es seltene Ausnahmen gibt, die eine Extraktion rechtfertigen, kommt es in unserer Praxis sehr, sehr selten dazu. In diesen seltenen Fällen sind besondere Behandlungsvorkehrungen zu treffen, um die o. g. Risiken zu minimieren.

Dies kann pauschal nicht beantwortet werden, da der richtige Behandlungszeitpunkt stark von der Behandlungsaufgabe abhängt. Wir beginnen bei sog. Frühbehandlungen frühestens im 4. Lebensjahr. Um den richtigen Zeitpunkt für Ihr Kind zu bestimmen, empfehlen wir Ihnen, uns zu kontaktieren, damit wir für Sie und Ihr Kind eine individuelle Beurteilung vornehmen können.

Unsere älteste Patientin in Hannover war bis jetzt 76 Jahre alt, d. h. nach oben hin gibt es keine Altersgrenze. In unserer kieferorthopädischen Praxis in Hannover liegt ein Schwerpunkt auf unsichtbaren Behandlungsmethoden, auch bei der Behandlung von Patienten mit kraniomandibulärer Dysfunktion (CMD). Dadurch ist ein hoher Anteil unserer Patienten im Erwachsenenalter.

Ein klares Nein! Es kommt nur auf die richtige und regelmäßige Reinigung und Pflege der Zähne an. Sie erhalten in unserer Fachpraxis kostenlos als Teil der kieferorthopädischen Behandlung eine professionelle schriftliche und mündliche Ausbildung in der richtigen Zahnpflege während der Behandlung mit der Zahnspange (Multibracketapparatur).

Die GKV zahlen eine kieferorthopädische Grundversorgung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr (Behandlungsbeginn) und für Erwachsene nur, wenn eine sog. schwere Kieferanomalie vorliegt, bei der eine kieferchirurgische Mitbehandlung erforderlich ist. Nicht übernommen werden die Behandlungen sogenannter leichter Kieferanomalien (kieferorthopädische Indikationsgruppen = KIG 1 oder 2) sowie Zusatzleistungen wie z. B. Funktionsdiagnostik und -therapie der Kiefergelenke, komplementärmedizinische Leistungen wie z. B. Akupunktur, aufwendigere Behandlungsverfahren wie Lingualtechnik etc.. Bereits im ersten kieferorthopädischen Beratungsgespräch erhalten Sie individuell detaillierte Informationen über die Gestaltungsmöglichkeiten bzgl. der Kosten Ihrer kieferorthopädischen Behandlung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Patienten der KIG 1 oder 2 häufig wegen der Störungen im Zahn-Mund-Kieferbereich ernst zu nehmende gesundheitliche im Sinne des Balance-Behandlungskonzeptes haben. Wir raten deshalb allen GKV-Versicherten, für sich selbst oder die zu behandelnden Kinder (8 Monate Wartezeit) vor dem ersten kieferorthopädischen Beratungstermin in unserer Praxis in Hannover eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Bitte, prüfen Sie vor dem Versicherungsabschluss, ob der Vertrag eine Leistungsübernahme für kieferorthopädische Leistungen auch dann vorsieht, wenn die GKV wegen der ggf. zutreffenden kieferorthopädischen Indikationsgruppen = KIG 1 oder 2 nicht als Kostenträger eintritt.

Siehe hierzu auch: https://youtu.be/rqqAVb2CF0s

Prinzipiell ja, auch ohne Altersbegrenzung. Es gibt jedoch so viele verschiedene Tarifformen in der PKV, dass genaue Informationen über die Leistungsfähigkeit Ihres Versicherungsvertrages nur nach gründlicher Prüfung der Vertragsunterlagen möglich ist. Grundsätzlich gilt, dass in der PKV nur das bei Vertragsabschluss unbekannte Risiko ohne Risikozuschläge mitversichert ist, deshalb ist es ratsam, vor der kieferorthopädischen Erstberatung den Versicherungsschutz zu optimieren. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern. In letzter Zeit hat sich das Erstattungsverhalten einiger privater Versicherer dramatisch verschlechtert. Mit Hilfe sogenannter beratender Zahnärzte, die anonym bleiben wollen und im Dienste der Versicherungsgesellschaften stehen, werden anonyme Kostenprüfungen der Behandlungspläne vorgenommen, und mit fragwürdigen fachlichen Argumenten wird die geplante Behandlung und die Übernahme der Behandlungskosten ganz oder teilweise in Frage gestellt, mit dem durchschaubaren Ziel, die Patienten in ihrer Entscheidung zur Behandlung zu verunsichern und Behandlungskosten einzusparen. In dieser Hinsicht sind einige, auch namhafte, Versicherer sehr negativ zum Nachteil ihrer Versicherer aufgefallen. Aber auch in solchen Fällen ist die Kostenübernahme mit Hilfe unabhängiger Gutachter in der Regel durchsetzbar.

Nein, da es sich hierbei um ein komplexes Problem handelt. Ein einfaches Absetzen des Lutschens z. B. durch Verbote ohne kieferorthopädische Begleitbehandlung birgt gesundheitliche Risiken. Im kieferorthopädischen Beratungsgespräch erklären wir Ihnen gern die individuellen Zusammenhänge und alternative und vor allem nachhaltigere Lösungsansätze.

Leider nicht immer… Das Gegenteil kann (nicht selten) der Fall sein. Die intensive fachzahnärztliche Untersuchung nach dem Balance-Behandlungskonzept kann hier Klarheit schaffen. Im Umkehrschluss gilt aber, dass ein Behandlungsergebnis nach dem Balance-Behandlungskonzept den Charme der natürlichen individuell optimalen Ästhetik hat. Diese ist nicht an Normwerten orientiert, sondern an der optimalen Einstellung der Funktionskreise. Dadurch ist es auch bei Behandlung die vorwiegend die Verbesserung der individuellen Ästhetik zum Ziel haben möglich, gleichzeitig eine funktionelle Verbesserung zu erzielen, vor allem aber keinen unerwünschten funktionellen Nachteil im Rahmen einer ästhetischen Optimierung zu verursachen.

Im Prinzip nein, jedoch verursacht aufgrund der großen Bedeutung der Zähne für das Nervensystem fast jede Abweichung von der optimalen Stellung eine periphere Anpassung der Funktionskreise im Sinne eines statischen Ausgleichs vor allem des oberen Bewegungsapparats also in der Regel vor Allem der Halswirbelsäule.

Siehe hierzu auch: https://www.youtube.com/watch?v=vDNH2pIZMEk

In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle liegt eine echte Fehlfunktion vor, die leider auch in Fachkreisen heute noch zu harmlos dargestellt wird, da subjektiv am Kiefergelenk jahrelang nur geringe Beschwerden entstehen. Tatsächlich handelt es sich für den Gesamtorganismus häufig um eine Erkrankung mit ernsten, manchmal irreversiblen Gesundheitsschäden.

Siehe hierzu auch: https://youtu.be/B9HDMLxNdKo

Nein! Jedoch kann es mangelhafte Ernährungszustände der Gewebe geben, die Schäden hervorrufen. Bei der Behandlung nach dem Balance-Behandlungskonzept kümmern wir uns um die Optimierung Ihrer Ernährung, damit solche Mangelzustände vermieden werden.

Durch die Gifte des Rauchs (Nikotin und Teerstoffe) wird das Gewebe in seiner Umbauaktivität behindert. Es kann zu irreparablen Schäden kommen. Daher sollte man die kieferorthopädische Behandlung am Besten zum Anlass nehmen, das Rauchen zumindest zu reduzieren oder am Besten ganz einzustellen. Hierbei können wir Sie gerne z.B. durch die Anwendung von Ohrakupunktur unterstützen.

Im Prinzip ja! Im Balance-Behandlungskonzept verwenden wir jedoch sehr große Mühe darauf, dieses Risiko auszuschließen, um so nur die großen Vorteile dieses Behandlungsgerätes zu erhalten.

Herausnehmbare und feste Spangen haben verschiedene Aufgaben und sind beide sinnvoll und nützlich für ihre spezielle Behandlungsaufgabe. Sie können sich in der Regel nicht gegenseitig ersetzen. Die jeweiligen Vor-und Nachteile herausnehmbarer und festsitzender Behandlungsmethoden sollten im Rahmen des kieferorthopädischen Beratungsgesprächs in unserer kieferorthopädischen Fachpraxis in Hannover auf den individuellen Patientenfall abgestimmt werden. Hierbei sollte grundsätzlich keine Methode, die dem aktuellen kieferorthopädischen Fortschritt entspricht ausgeschlossen werden. Daher setzt sich das Repertoire unserer Behandlungsmöglichkeiten aus sowohl unsichtbaren als auch sichtbaren, festsitzenden und herausnehmbaren Methoden zusammen und in dem Meisten Fällen ist es möglich gemeinsam mit unseren Patienten aus den unterschiedlichen Methoden zu wählen.

Der Bionator ist ein gutes Behandlungsgerät für etwa 20 % der kieferorthopädischen Behandlungsaufgaben. Leider wird dem Gerät wahrscheinlich aufgrund seines Namens „Bio“ mehr biologische Wirksamkeit zugedichtet, als die Therapieform tatsächlich leisten kann. Der Bionator ist ein gutes Gerät für bestimmte Aufgaben, nicht mehr. Aus unserer klinischen Erfahrung als ganzheitlich kieferorthopädische Praxis raten zur Vorsicht, wenn er als Allheilmittel, insbesondere beim Erwachsenen, eingesetzt werden soll.

Die Wahrheit ist: In den ersten 3 bis 7 Tagen nach dem Eingliedern des Gerätes kann es zu Missempfindungen oder Druckgefühl kommen, die in fast jedem Fall danach völlig abklingen. Die Stärke dieser Missempfindung variiert sehr stark je nach individueller allgemeiner Empfindlichkeit. Die moderne Kieferorthopädie hat durch biologischeren Einsatz der Kräfte und Materialien hier in den letzten Jahren einen enormen Fortschritt im Sinne einer Verminderung des Drucks erzielt, so dass heute etwa die Hälfte der Patienten gar keine Einschränkungen mehr erleben.

Ein klares Nein! Wenn die Richtlinien der Zahnpflege erfüllt werden, kann mit bloßem Auge kein Unterschied zum nicht behandelten Zahn festgestellt werden. Viele Patienten vermuten, dass z.B. das Anbringen von Brackets auf die Zähne ein Beschleifen der Zähne erfordert. Tatsächlich werden die Brackets auf die aufgeklebt und kommen auf die gleiche Art und Weise wieder herunter. Die elektronenmikroskopisch feststellbaren Unterschiede verschwinden nach einigen Wochen durch Remineralisation aus dem Speichel ebenfalls.

Der langfristige Erhalt des Behandlungsergebnisses ist mindestens genauso wichtig wie die eigentliche Behandlung. Daher ist es wichtig hierfür möglichst nebenwirkungsfreie und biologische Wege zu finden. Daher haben wir den Balance-Retainer entwickelt. Näheres hierzu: https://www.dr-entrup.de/behandlung/kieferorthopaedie-hannover-langzeitstabilitaet und: https://www.youtube.com/watch?v=9qjBRbDsEhg

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Dres. W. & J. Entrup & Dr. T. Altvater

Adresse Kieferorthopädie Hannover Dr. Entrup

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